Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.
Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt.
Sieht aus als bekäme jedes Jahrzehnt seinen Versuch zur Vorratsdatenspeicherung. Was wohl dieses Mal passiert?
Welcome back… 🙄
@eay Das Foto hat Meme Qualität. Mir fallen auf Anhieb Worte ein, denen man den beiden sehr schön in den Mund legen könnte. Und sie wären nicht mal weit ab von der Wahrheit.