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Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorrats­daten­speicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern – anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.

Das ist bereits das dritte Gesetz zur Vorrats­daten­speicherung in Deutsch­land. Sowohl das erste Gesetz von 2007 als auch das zweite Gesetz von 2015 wurden von höchsten Gerichten gekippt.

Sieht aus als bekäme jedes Jahrzehnt seinen Versuch zur Vorrats­daten­speicherung. Was wohl dieses Mal passiert?

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netzpolitik.org

Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern - anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.

EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Das verdachtsunabhängige Speichern von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist unvereinbar mit Europarecht, die deutschen Vorschriften sind rechtswidrig. Das urteilt der Europäische Gerichtshof.

Die VDS wurde seit 2017 nicht durchgesetzt (letzter Post zum Thema hier ebenfalls von 2016 mit dem Titel “It’s the end of the Vorratsdatenspeicherung as we know it”). Der EuGH bestätigt nun die vorherigen Urteile.

„It’s the end of Vorratsdatenspeicherung as we know it“

Die Zeit mit einer guten Überschrift für eine gute Neuigkeit:

Eine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten“ ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Eine „vorbeugende“ und „gezielte“ Vorratsspeicherung hingegen ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Das Urteil ist deshalb mindestens ein Sargnagel im bisherigen Konzept der Vorratsdatenspeicherung.

Legal Tribune Online zur Auswirkung auf die deutsche VDS:

Niko Härting, Prozessvertreter eines der Antragsteller in Karlsruhe, erklärte gegenüber LTO: „Mit dem Urteil des EuGH ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung mausetot“.

SPD-Parteikonvent stimmt für Vorratsdatenspeicherung

Sie ist wieder da! Netzpolitik.org:

Überraschung: Die Parteifunktionäre der SPD haben auf dem kleinen Parteitag für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Es soll 124 Stimmen dafür und 88 Ablehnungen bei 7 Enthaltungen gegeben haben.

Christian Stöckers Fazit dazu auf SpOn:

Die Freiheit aller wird eingeschränkt, damit man sich im Fall der Fälle nicht vorwerfen lassen muss, man habe sie nicht rechtzeitig eingeschränkt.

Man könnte es auch so formulieren: Die Terroristen haben schon gewonnen.

BND will Social Media, Foren und Weblogs in Echtzeit überwachen – und eine eigene Vorratsdatenspeicherung

Damit werden unsere Befürchtungen wahr: Die Snowden-Enthüllungen werden als Machbarkeitsstudie gesehen, nicht als Mahnung. Ausdrücklich wird in den Dokumenten darauf verwiesen, dass NSA & GCHQ das schließlich auch können.

2013 in puncto Onlinerecht ein Totalausfall

Udo Vetter zieht im sowieso immer empfehlenswerten ZDF-Blog Hyperland netzpolitische Bilanz des gerade auslaufenden Jahres. Und die fällt in Anbetracht von Leistungsschutzrecht, der Totalüberwachung durch die Geheimdienste, sowie dem Kampf um Netzneutralität und Vorratsdatenspeicherung natürlich mehr als bescheiden aus.

Die Vorratsdaten-Verräter

Richard Gutjahr über die „immer mieseren Tricks und Täuschungsmanöver [mit denen] CDU/CSU und SPD die vom Bundesverfassungsgericht gekippte Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen [versuchen]“. Vor allem den Zugriff auf die Bestandsdaten hält Gutjahr für problematisch:

Gerade der ungebremste Zugriff staatlicher Behörden auf die Datenbanken privater Internet- und Telekommunikationsserviceanbieter erweist sich dabei als fatal. Von einem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1983 verkündet hatte, kann heute, 30 Jahre später, keine Rede mehr sein.

<del>Fernmeldegeheimnis</del>

Planet unter Beobachtung

Die Vorratsdatenspeicherung ist eine übele Sache, das wisst ihr ja. Dass es den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu unterstützen gilt, ist auch Ehrensache. Doch wir sollten nicht nur großspurige Reden schwingen, sondern auch mal Taten folgen lassen: Unsere Berlinerische Leserschaft kann zum Beispiel am kommenden Samstag an der Demo Freiheit statt Angst teilnehmen – highly recommended! Der dreckige Rest kann währenddessen Freunde & Familie für das Thema sensibilisieren, etwa mit dem Video „Planet unter Beobachtung“ von Alexander Svensson, das ihr hier nach dem Klick sehen könnt: (mehr …)