EuGH verbietet deutsches Leistungsschutzrecht

Ein Nonsens-Gesetz weniger. Hat ja nur sechs Jahre gedauert und innovative, journalistische Digital­angebote so lange hierzulande blockiert.

Jetzt soll das europäische Leistungs­schutzrecht a.k.a. Artikel 11 der EU-Urheber­rechtsreform schnell in deutsches Recht überführt werden, fordern die, die zugunsten ihrer Lobby und ihres Geldbeutels gerne auch mal die internationale Konkurrenz­fähigkeit ihres Kontinents opfern.

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5 Reaktionen

  1. von MaoChou. If you remember me from LPU am 13.09.2019
  2. von Tom am 13.09.2019