Es gilt die Unschuldsvermutung. Das stimmt. Juristisch. Und das darf sich niemals ändern. Aber, mal ganz unjuristisch und von Mann zu Mann: Hören Sie auf, sich hinter diesem Satz zu verstecken!
Diese Seite weigert sich, das alles einfach hinzunehmen und mit der Unschuldsvermutung zu überdecken. Diese Seite teilt die Einschätzung der Juristin Christina Clemm1, die sagt: „Eine verletzte Person hat als verletzt zu gelten, so lange nicht bewiesen ist, dass sie gelogen hat.“
Bis zum Beweis des Gegenteils gelten wir alle als misogyne Arschlöcher, denen diese Website nahelegt, sich fortzubilden, zu reflektieren und sich an ihre grundlegende Menschlichkeit zu erinnern.
Ein Text und eine Webseite von Dirk von Gehlen und Heiko Bielinski2, ursprünglich zum Fall Till Lindemann veröffentlicht, aber wie man dieser Tage sieht, leider immer noch mehr als aktuell.




