#urheberrecht

Dark Visitors – A List of Known AI Agents on the Internet

Die Fortführung der ChatGPT-Blockierungs­anweisung. Inklusive per API aktualisierbarer robots.txt und WordPress-Plugin.

Ich weiß noch nicht, was ich von der ganzen Thematik halten soll. Einerseits bin ich ganz klar dafür, dass Informationen, die im Netz veröffentlicht werden, frei verfügbar sein sollen, d.h. auch genutzt werden können. Andererseits missfällt mir natürlich, dass eine technologische und wirtschaftliche Vorherrschaft auf Basis dieser frei verfügbaren Inhalte ohne Consent der Autoren aufgebaut wird. Hm. (via Waxy)

The Billion Dollar Torrent

Geoffrey Huntley hat mit The NFT Bay einen Pirate-Bay-Klon an den Start gebracht, der tatsächlich aber nur eine Torrent-Datei, das “Billion Dollar Torrent” bereitstellt, die alle als NFT gehandelten Bilddateien enthält und damit satte 17,76 TB groß ist, weil in der Blockchain stecken sie ja nicht.

Die Torrent-Beschreibung fällt entsprechend hart aus, vergleicht das alles (zu recht) mit der Tulpenmanie und lässt auch den ökologischen Wahnsinn nicht unerwähnt1:

Did you know that a NFT is just a hyperlink to an image thats usually hosted on Google Drive or another web2.0 webhost?

People are dropping millions on instructions on how to download images. That’s why you can right click save-as because they are standard images. The image is not stored in the blockchain contract.

As web2.0 webhosts are known to go offline (404 errors) this handy torrent contains all of the NFT’s so that future generations can study this generations tulip mania and collectively go…

„WTF? We destroyed our planet for THIS?!“

Warum die Bilder nicht selbst in der Blockchain gespeichert werden, erklärt der verlinkte, von “Arweave News” veröffentlichte Artikel:

The answer comes down to price. It costs over $1,000,000 to store a gigabyte of data on Ethereum, and while the master grid of punks (Anmerkung von mir: eine 828 KB kleine PNG-Datei) would cost just under $1,000 to store, it’s still not viable from the outset unless a creator is certain they’re going to profit.

Und mit eben diesem Arweave gibt es – Überraschung! – natürlich eine Blockchain-basierte Lösung für permanenten Speicher (sie nennen das “permaweb”). Für viele NFTs ist das aber auch schon zu spät. Immerhin: Der versteigerte WWW-Source-Code, den wir zuletzt hier hatten, liegt in der Tat schon dort.

  1. Andererseits nimmt er dann doch Crypto-Spenden für sein Projekt/seine Arbeit entgegen. Nun gut. []

Urheberrechtsreform: Bundestag stimmt für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Der Bundestag hat das überarbeitete Urheberrechtsgesetz beschlossen, dass uns schöne neue Upload-Filter und weitere Ausprägungen des bei Verlags­lobbyisten beliebten Leistungsschutzrechts bringt. Aber keine Sorge, die private Nutzung / Veröffent­lichung von „Schnipseln“ ist nun erlaubt und total sinnvoll. Nicht.

Die Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für solche Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke umfasst 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbilds und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik. Die Klausel erstreckt sich auf nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, und grundsätzlich zulässige Auszüge zu den genannten Zwecken „mit anderem Inhalt kombinieren“.

(Hervorhebung von mir. Und das obige Zitat ist schon 495 Zeichen lang…)

EuGH verbietet deutsches Leistungsschutzrecht

Ein Nonsens-Gesetz weniger. Hat ja nur sechs Jahre gedauert und innovative, journalistische Digital­angebote so lange hierzulande blockiert.

Jetzt soll das europäische Leistungs­schutzrecht a.k.a. Artikel 11 der EU-Urheber­rechtsreform schnell in deutsches Recht überführt werden, fordern die, die zugunsten ihrer Lobby und ihres Geldbeutels gerne auch mal die internationale Konkurrenz­fähigkeit ihres Kontinents opfern.

“The books will stop working”

Microsoft schließt seinen eBook-Store wegen Erfolglosigkeit zum heutigen 1. Juli, was bedeutet dass alle gekauften Bücher mit Abschaltung der dazugehörigen DRM-Server aufhören zu funktionieren (!). Das ganze wurde mit nur zwei (!) Monaten Vorlaufzeit angekündigt. Kunden sollen ihre Einkäufe erstattet bekommen. Wer sich Notizen in den DRM-geschützten Microsoft-eBooks gemacht hat, verliert diese, bekommt aber 25$ „Entschädigung“.

Der Fall unterstreicht einmal mehr die offenkundigen Probleme, die es mit dem DRM-gestützten Content-Vertrieb gibt: once it’s gone, it’s gone. Microsoft – und wenn es bei ihnen soweit ist wahrscheinlich auch Amazon und Apple – ist natürlich in der glücklichen Lage das Problem mit Geld aus dem Weg zu räumen, was für kleinere Anbieter mit DRM-Content oftmals keine Lösung ist und mit dem Abschalten der Rechteinfrastruktur wären Inhalte und Geld unwiderruflich weg.

Ich würde daher weiterhin dazu raten, DRM-freie Inhalte zu kaufen, wo es nur geht. (Streaming ist mit seiner sowieso zeitlichen Restriktion da eine Ausnahme.) Da ich aber hauptsächlich Sach- und Fachbücher auf meinem Kindle lese, kann ich die meistens direkt ohne lästiges DRM kaufen. Wenn es aber doch mal ein eBook direkt von Amazon sein muss, gibt es da auch Wege.

Also befreit euren Content, damit er so lange funktioniert (!), wie ihr wollt. Das ist die Welt, in der wir jetzt leben.

Bundesregierung befürchtet „bürokratisches Monster“ weil neues EU-Leistungsschutzrecht auch für freie Software-Entwickler gelten soll

Filed under: „Die Geister, die ich rief“. Denn damit hätte jeder an einem Projekt beteiligte, freie Entwickler die Möglichkeit Anspruch auf einzelne Codezeilen zu erheben und das Projekt so rechtlich schachmatt zu setzen.

Das belustigt mich gerade sehr, weil das, wie Die Welt, die ich hier in Ermangelnung von leistungs­schutzrecht­freier Alternativ­bericht­erstattung verlinken musste, berichtet, die Digitalstragie der deutschen Politik torpediert und den Digitalstandort Europa gefährdet. Was natürlich fatal wäre, aber hey, welch grandiose Ironie des Schicksals!