#datenschutz

Nichts zu verbergen?

Amsterdam gilt seit jeher als Musterbeispiel gelungener Stadtplanung. Bereits 1851 begann die Stadt, systematisch Daten der Bevölkerung zu erheben, um optimal ihre Ressourcen zu verteilen. Fürs „Bevolkingsregister“ gaben die Einwohner bereitwillig Beziehungsstatus, Beruf und Religions­zugehörigkeit an. 1936 stieg man sogar auf die Datenerfassung mit einem hochmodernen Lochkartensystem um. 1939 aktualisierte eine Volkszählung das Stadtregister nochmals.

Im Mai 1940 rissen die einmarschierten deutschen Besatzer das Register an sich und ermittelten anhand dieses Datenschatzes in wenigen Tagen fast alle jüdischen Einwohner. Ein Großteil der rund 100 000 Amsterdamer Juden wurde ins Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Von einem Tag auf den anderen entschied ein Marker im Big-Data-Pool über Leben und Tod. Zuvor hatte 90 Jahre lang niemand etwas zu verbergen gehabt – schließlich diente die Erfassung ja dem Wohl aller.

Yay, 168 von 2.996 Posts auf eay.cc müssen wegen diversen, älteren Embed-Codes noch manuell dsgvo’isiert werden.

Es zahlt sich aber aus, dass ich ansonsten schon seit Jahren auf ein selbst gebasteltes „Click to load embed code“-Plugin für YouTube- und Vimeo-Videos setze.

Merkel warnt vor digitalem Entwicklungsland Deutschland

Angela Merkel warnt davor, dass Deutschland zum digitalen Entwicklungsland wird – und zwar wegen eines überzogenen Datenschutzes. […] In Deutschland müsse man sich von dem Prinzip der Datensparsamkeit verabschieden und sich der Verarbeitung großer Datenmengen für neue Produkte öffnen. Daran messe sich auch die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft.

Genau, es liegt an der Datensparsamkeit – und nicht an fehlender Medien­kompetenz in der Gesellschaft und politischen Führung, international nicht konkurrenz­fähiger Infrastruktur oder Unsinnsgesetzen, wie dem Leistungs­schutz­recht, das einen z.B. im Unklaren lässt, ob ein Zitat von Titel und „Snippet“, wie gerade in diesem Blogeintrag geschehen, überhaupt zulässig ist.

Ich frage mich, welchem Lobbyisten wir diesen Sinneswandel zu verdanken haben.

„It’s the end of Vorratsdatenspeicherung as we know it“

Die Zeit mit einer guten Überschrift für eine gute Neuigkeit:

Eine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten“ ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Eine „vorbeugende“ und „gezielte“ Vorratsspeicherung hingegen ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Das Urteil ist deshalb mindestens ein Sargnagel im bisherigen Konzept der Vorratsdatenspeicherung.

Legal Tribune Online zur Auswirkung auf die deutsche VDS:

Niko Härting, Prozessvertreter eines der Antragsteller in Karlsruhe, erklärte gegenüber LTO: „Mit dem Urteil des EuGH ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung mausetot“.