Der BGH hat die Entscheidung des EuGH, die im letzten Jahr der Startschuss für die Entwicklung von shortfil.ms war, nun bestätigt. Dabei aber nochmal den Punkt, den das EuGH bereits nannte, explizit und verpflichtend herausgestellt:
Der BGH entschied nun einschränkend, dass solch ein Framing unzulässig ist, wenn der Film ohne Zustimmung des Rechteinhabers bei Youtube eingestellt wurde.
Bei shortfil.ms mag das recht unproblematisch sein, weil Kurzfilme meist direkt vom Regisseur hochgeladen werden und wir (meistens) wissen, was wir tun. Wie der unbedarfte 08/15-Facebook-Nutzer das aber immer gewährleisten soll, sagt der BGH natürlich nicht. Wir brauchen dringend ein Update des Urheberrechts.