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IMG_0001, Viewer für YouTube-Videos, die zwischen 2009 und 2012 über die „Send to YouTube“-Funktion von iPhone-Usern hochgeladen wurden

Between 2009 and 2012, iPhones had a built-in „Send to YouTube“ button in the Photos app. Many of these uploads kept their default IMG_XXXX filenames, creating a time capsule of raw, unedited moments from random lives.

Das ist großartig: Ben Wallace hat einen Blogeintrag über die „Send to YouTube“-Funktion geschrieben, die von 2009 (iPhone 3GS!) bis 2012 in der damals noch von Apple selbst gebauten YouTube-App enthalten war. Die prominente Plaztierung von iPhone OS 3 (!) bis iOS 5 sorgte dafür, dass Millionen von iPhone-Nutzern ihre Videoaufnahmen in alle Öffentlichkeit hochgeladen haben – und bis heute mit einer Handvoll Views sichtbar bleiben. In iOS 6 wurde Apples YouTube-App dann entfernt, ebenso die Sharing-Funktion aus der Photos-App.

Riley Walz hat nun all diese Videos, die iPhone-typisch mit IMG_0001 bis IMG_9999 benannt sind, gecrawled und diesen Viewer in Homevideo-Optik dafür gebaut, was wie eine kleine Zeitreise wirkt. Die unbearbeiteten und oftmals vermutlich unbeabsichtigt veröffentlichen Videos geben einen kurzen, heute ungewöhnlichen Einblick in das Leben Fremder. So wie Social Media früher halt war. (via Waxy)

BGH schließt sich EuGH-Entscheidung an: Video-Embeds erlaubt, wenn vom Urheber hochgeladen

Der BGH hat die Entscheidung des EuGH, die im letzten Jahr der Startschuss für die Entwicklung von shortfil.ms war, nun bestätigt. Dabei aber nochmal den Punkt, den das EuGH bereits nannte, explizit und verpflichtend herausgestellt:

Der BGH entschied nun einschränkend, dass solch ein Framing unzulässig ist, wenn der Film ohne Zustimmung des Rechteinhabers bei Youtube eingestellt wurde.

Bei shortfil.ms mag das recht unproblematisch sein, weil Kurzfilme meist direkt vom Regisseur hochgeladen werden und wir (meistens) wissen, was wir tun. Wie der unbedarfte 08/15-Facebook-Nutzer das aber immer gewährleisten soll, sagt der BGH natürlich nicht. Wir brauchen dringend ein Update des Urheberrechts.

Frau Reda to the Rescue!

GEMA will Gebühren für YouTube-Embeds

„A HREF“ ist kein Problem, „Video SRC“ soll dagegen bald Geld kosten. Dies fordert nun auch die deutsche Gema. Danach soll das Einbetten von urheberrechtlich geschützten Youtube-Videos eine Lizenz kosten.

Warum eigentlich nicht? Nach Leistungsschutzrecht, Depublizierung und Pauschalabgabe (wovon die GEMA auch schon profitiert) ist das doch nur der nächste große Spaß, auf den der Gesetzgeber, der olle Scherzkeks, belustigt einsteigen wird. (via Nerdcore)

YouTube Street Fighter

Scheint zwar schon was älter zu sein, aber ich bin gerade erst drauf gestoßen und es haut mich schon etwas vom medial-eingesessenen Hocker, wie der YouTube-Nutzer und Regisseur Patrick Boivin Googles Videoportal etwas zweckentfremdet – oder besser: neu erfindet – und uns zeigt, wie Interaktivität in diesem Web 2.0 jenseits von einem drunterstehenden Kommentarfeld aussehen kann. Nämlich wie ein interaktiver, non-linearer Street Fighter-Klon, zusammengesetzt aus ein paar Dutzend YouTube-Videos und mit Actionfiguren als Hauptdarstellern!

Keine Ahnung, was das heißen soll? Ausprobieren, es ist grandios! Im folgenden der Startbildschirm, wo ein erster Gegner ausgewählt wird. Viel Spaß beim Zocken!


(YouTube Direktstartbildschirm, via)

Update: Boivin hat noch mehr interaktive YouTube-Spielchen am Start. Etwa einen B-Boy-Battle zwischen dem Joker und Batman. Hier eine Übersicht.

We Didn’t Start the Flame War

„The new CH video that YOU helped to write, just by being you“, so die Jungs von College Humor in einem ihrer Tweets, der auf ihre Interpretation von Billy Joels immer wieder gern gehörten und gecoverten 89er-Hit We Didn’t Start the Fire verweist. Im Gegensatz zum Original befasst sich diese Version jedoch nicht mit dem alljährlichen Weltgeschehen, sondern mit den zwielichtigen, niveaulosen Kommentaren, die Webseiten wie YouTube und Digg berühmt gemacht haben. Sehr sehens- und hörenswert; rezipieren Sie selbst!


(CollegeHumor Direktfire, via)