Das verdachtsunabhängige Speichern von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist unvereinbar mit Europarecht, die deutschen Vorschriften sind rechtswidrig. Das urteilt der Europäische Gerichtshof.
Die VDS wurde seit 2017 nicht durchgesetzt (letzter Post zum Thema hier ebenfalls von 2016 mit dem Titel “It’s the end of the Vorratsdatenspeicherung as we know it”). Der EuGH bestätigt nun die vorherigen Urteile.