Solange es sich um Inhalte handelt, die mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eine Plattform hochgeladen wurden, versteht sich.
#medienrecht
Disney verliert die Rechte an John Carter; Edgar Rice Burroughs Inc. möchte mehr Filme machen
Ich fand Disneys Adaption von Edgar Rice Burroughs John Carter of Mars, dessen Rechtslage und Geschichte ich damals auch im Review beschrieben habe, ja sehr gut und trauere immer noch einem Sequel mit Taylor Kitsch als mürrischem Carter und Andrew Stanton auf dem Regiestuhl hinterher. Hoffen wir, dass sich ein neues Studio an John Carter herantraut und wir so vielleicht nochmal nach Barsoom zurückkehren können.
Auf der Suche nach einem seltenen Porno? Einfach die Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien fordern
Genau das hat nämlich gerade ein Unbekannter gemacht, der auf der Suche nach dem vergriffenen Pornofilm »Carl Ludwig, 2. Teil – Carl Ludwigs heiße Träume« war. Das Kölner Verwaltungsgericht litt mit ihm gab ihm Recht und urteilte, die BPjM müsse den Film als amtliche Information nach § 2 IFG herausgeben.
Entweder war da in einem bisher ungeahnten Ausmaß Not am Mann oder das ist ein ziemlich beeindruckender Akt des Trollens, der die Bundesprüfstelle, die „qua Amtsauftrag über eines der bestsortierten Pornoarchive weltweit [verfügt]“, zur amüsanten Anlaufstelle für seltene Medienprodukte degradiert.
Ein Vertrag über die Internetnutzung zwischen Eltern und Kindern
Der Vertrag dient zum einen dazu, dem Kind die Gefahren des Internets zu vermitteln. Zum anderen als Nachweis dafür, dass „die Eltern ihren Belehrungspflichten im Hinblick auf ein rechtskonformes Verhalten des Kindes im Internet nachgekommen sind.“ Creepy. (via @monoxyd)
ToS;DR (Terms of Service; Didn’t Read)
„…aims to fix the biggest lie on the web with brief, clear summaries.“ Sehr toll!