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‘Putin Is a Fool’: Intercepted calls reveal Russian Army in disarray

Russian soldiers made thousands of calls from the battlefield in Ukraine to relatives at home. Here are their conversations.

Ein erschreckendes Zeitzeugnis mit russischen Soldaten, die daheim von ihrer Unwissenheit und Gräueltaten gegen ukrainische Zivilisten berichten. Oder mal eben fragen, welchen Fernseher sie von ihren Plünderungen mit nach Hause bringen sollen.

‘Putin Is a Fool’: Intercepted Calls Reveal Russian Army in Disarray (Published 2022) | OpenGraph Preview Image
nytimes.com

‘Putin Is a Fool’: Intercepted Calls Reveal Russian Army in Disarray (Published 2022)

In phone calls to friends and relatives at home, Russian soldiers gave damning insider accounts of battlefield failures and civilian executions, excoriating their leaders just weeks into the campaign to take Kyiv.

EuGH-Urteil: Deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Das verdachtsunabhängige Speichern von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist unvereinbar mit Europarecht, die deutschen Vorschriften sind rechtswidrig. Das urteilt der Europäische Gerichtshof.

Die VDS wurde seit 2017 nicht durchgesetzt (letzter Post zum Thema hier ebenfalls von 2016 mit dem Titel “It’s the end of the Vorratsdatenspeicherung as we know it”). Der EuGH bestätigt nun die vorherigen Urteile.

“Regierung bereitet Frankreich auf den Atom-Blackout vor”

Mittlerweile ist das bevorstehende, französische Atom­kraftwerk­desaster auch in der tages­aktuellen Bericht­erstattung angekommen, aber hier werden all die Probleme und Ungereimt­heiten nochmal zusammengestellt.

Was ich hieraus gelernt habe: AKW sind nicht nur wegen ihrer Funktionsweise problematisch, sondern auch weil sie auf ein sie umgebendes System, wie z.B. das Kühlwasser, angewiesen sind. Und wenn etwa das durch eine Dürre knapp wird, gibt es auch jenseits GAUs katastrophale Folgen für Flora und Fauna.

Urheberrechtsreform: Bundestag stimmt für Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

Der Bundestag hat das überarbeitete Urheberrechtsgesetz beschlossen, dass uns schöne neue Upload-Filter und weitere Ausprägungen des bei Verlags­lobbyisten beliebten Leistungsschutzrechts bringt. Aber keine Sorge, die private Nutzung / Veröffent­lichung von „Schnipseln“ ist nun erlaubt und total sinnvoll. Nicht.

Die Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für solche Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke umfasst 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbilds und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik. Die Klausel erstreckt sich auf nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, und grundsätzlich zulässige Auszüge zu den genannten Zwecken „mit anderem Inhalt kombinieren“.

(Hervorhebung von mir. Und das obige Zitat ist schon 495 Zeichen lang…)