Der Bundestag hat das überarbeitete Urheberrechtsgesetz beschlossen, dass uns schöne neue Upload-Filter und weitere Ausprägungen des bei Verlagslobbyisten beliebten Leistungsschutzrechts bringt. Aber keine Sorge, die private Nutzung / Veröffentlichung von „Schnipseln“ ist nun erlaubt und total sinnvoll. Nicht.
Die Ausnahme vom exklusiven Verwertungsrecht für solche Schnipsel aus Video-, Audio- und Textmaterial für nichtkommerzielle Zwecke umfasst 15 Sekunden je eines Filmwerks oder Laufbilds und einer Tonspur, 160 Zeichen eines Texts sowie 125 Kilobyte je eines Fotos oder einer Grafik. Die Klausel erstreckt sich auf nutzergenerierte Inhalte, die weniger als die Hälfte eines Werkes von Dritten enthalten, und grundsätzlich zulässige Auszüge zu den genannten Zwecken „mit anderem Inhalt kombinieren“.
(Hervorhebung von mir. Und das obige Zitat ist schon 495 Zeichen lang…)