#datenschutz

„It’s the end of Vorratsdatenspeicherung as we know it“

Die Zeit mit einer guten Überschrift für eine gute Neuigkeit:

Eine „allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten“ ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch entschieden. Eine „vorbeugende“ und „gezielte“ Vorratsspeicherung hingegen ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Das Urteil ist deshalb mindestens ein Sargnagel im bisherigen Konzept der Vorratsdatenspeicherung.

Legal Tribune Online zur Auswirkung auf die deutsche VDS:

Niko Härting, Prozessvertreter eines der Antragsteller in Karlsruhe, erklärte gegenüber LTO: „Mit dem Urteil des EuGH ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung mausetot“.

Warum Edward Snowden keine Zeitungen abonnieren würde

Die Krautreporter Theresia Enzensberger und Hannes Grassegger berichten am Beispiel der „Zeit“€ darüber wie Zeitungsverlage die Daten ihrer Abonnenten weiterverkaufen (Hintergrund ist diese Studie zur „kommerziellen digitalen Überwachung im Alltag“ des österreichischen Netzforschers Wolfie Christl):

Während die Redaktion der „Zeit“ seit Jahren engagiert gegen den Datendiebstahl durch Geheimdienste anschreibt und über die Gefahren des Missbrauchs persönlicher Daten aufklärt, bietet der Verlag des Blattes seine eigenen Kundendaten auf dem freien Markt an. 374.900 Leser der „Zeit“ hat AZ Direct auf Lager, Mindestabnahmemenge 10.000.

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(via D64 Ticker, einem empfehlenswerten Netzpolitik-Newsletter, der sich hier langsam auch zu einer immer öfter zitierten Quelle entwickelt)